Kategorie:Vulgata:AT:4Mos19
Viertes Buch Moses
Kapitel 19
Asche einer rotfarbigen Kuh und ihre Verwendung
1 Der Herr redete zu Moses und Aaron: 2 »Dies ist die Gesetzesbestimmung, die der Herr erläßt: Sage den Israeliten, sie möchten eine rotfarbige fehlerlose Kuh zu dir bringen, an der keinerlei Makel ist und auf die noch kein Joch gelegt ward. 3 Übergebt sie dem Priester Eleasar. Man führe sie hinaus vor das Lager und schlachte sie vor seinen Augen. 4 Der Priester Eleasar nehme mit seinem Finger etwas von ihrem Blute und sprenge siebenmal nach der Vorderseite des Offenbarungszeltes hin. 5 Man verbrenne dann die Kuh vor seinen Augen, ihr Fell, Fleisch und Blut samt dem Mageninhalt. 6 Der Priester aber nehme Zedernholz, Ysop und Karmesinfarbe und werfe es hinein in das Feuer, in dem die Kuh brennt. 7 Danach wasche er seine Kleider und bade seinen Leib im Wasser und komme zum Lager; er bleibt aber unrein bis zum Abend. 8 Auch wer sie verbrannt hat, wasche seine Kleider und bade in Wasser, er bleibt ebenso unrein bis zum Abend. 9 Dann sammle ein Reiner die Asche der Kuh und lege sie draußen vor dem Lager an einem reinen Ort nieder, damit sie für die Gemeinde der Israeliten für das Reinigungswasser aufbewahrt werde; sie ist ja ein Sündopfer. 10 Wer aber die Asche der Kuh gesammelt hat, wasche seine Kleider; er bleibt unrein bis zum Abend.
Folgende Vorschrift gelte für die Israeliten und die Fremden, die sich unter ihnen aufhalten, als immerwährende Satzung: 11 Wer einen Toten, den Leichnam irgendeines Menschen, berührt, wird sieben Tage unrein. 12 Mit dem Reinigungswasser nun soll sich ein solcher am dritten und siebten Tage entsündigen; dann wird er rein; läßt er sich aber am dritten und siebten Tage nicht entsündigen, so bleibt er unrein. 13 Wer immer einen Verstorbenen, den Leichnam eines Toten, berührt und sich nicht entsündigen läßt, befleckt die Wohnstätte des Herrn; er soll ausgerottet werden aus Israel; Reinigungswasser ward auf ihn nicht gesprengt, also bleibt er unrein; seine Befleckung haftet weiterhin an ihm.
Verunreinigung durch Leichen
14 Es gilt folgendes Gesetz: Stirbt jemand in einem Zelt, so wird jeder, der das Zelt betritt, und jeder, der sich gerade darin befindet, sieben Tage lang unrein. 15 Auch jedes offene Gefäß, das keinen an einer Schnur befestigten Verschluß hat, wird unrein. 16 Ebenso wird jeder, der auf freiem Felde mit einem Schwertdurchbohrten, einem Verstorbenen, einem Menschengerippe oder mit einem Grab in Berührung kommt, für sieben Tage unrein. 17 Man nehme für einen so Verunreinigten etwas Asche vom verbrannten Sündopfer und gieße darüber in ein Gefäß frisches Quellwasser. 18 Ein Reiner nehme dann Ysop, tauche ihn in das Wasser, besprenge das Zelt, alle Geräte und alle Personen, die sich dort gerade aufhielten, fener auch den, der Gebeine, einen Erschlagenen, Gestorbenen oder ein Grab berührt hat. 19 Der Reine soll den Befleckten am dritten und am siebten Tag besprengen; so entsündigt er ihn am siebten Tag; jener muß jedoch seine Kleider waschen und baden, dann ist er am Abend rein. 20 Wird aber jemand unrein, und läßt er sich nicht entsündigen, soll er aus der Gemeinde ausgerottet werden; denn er hat das Heiligtum des Herrn befleckt; kein Reinigungswasser ward auf ihn gesprengt; also ist er unrein. 21 Dieses sei ihnen eine immerwährende Satzung. Auch wer das Reinigungswasser gesprengt hat, wasche seine Kleider; wer mit dem Reinigungswasser in Berührung kommt, bleibt unrein bis zum Abend.«22 Alles, was der Unreine berührt, wird unrein; wer ihn aber berührt, ist unrein bis zum Abend.«
Fußnote
19,1-13: Hebr 9,13. Rot ist Farbe des Blutes. -Weitere Kapitel: 01 | 02 | 03 | 04 | 05 | 06 | 07 | 08 | 09 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 32 | 33 | 34 | 35 | 36 |
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