Kategorie:Vulgata:AT:5Mos15
Fünftes Buch Moses
Kapitel 15
Erlaßjahr
1 Am Ende jedes siebten Jahres sollst du einen Erlaß gewahren! 2 Folgendes ist die Regelung des Erlasses: Jeder Gläubiger soll sein Darlehen, das er seinem Nächsten gewährt hat, erlassen. Er soll seinen Nächsten und seinen Bruder nicht drängen; denn ausgerufen ward ein Erlaß zu Ehren des Herrn. 3 Einen Ausländer magst du drängen, doch von dem, was du von einem Stammesbruder zu fordern hast, sollst du die Hand ablassen. 4 Allerdings wird es unter dir keine Armen geben, da der Herr, dein Gott, dich reichlich segnen wird in dem Land, das dir der Herr, dein Gott, als Anteil und Erbbesitz geben wird. 5 Nur mußt du völlig gehorsam sein der Stimme des Herrn, deines Gottes, und auf die Befolgung dieser Befehle, die ich dir heute erteile, achten. 6 Dann wird der Herr, dein Gott, dich segnen, wie er dir verheißen hat. Du wirst vielen Völkern ausleihen können, selber aber nichts zu entleihen brauchen. Du wirst über viele Völker herrschen, über dich aber soll keines die Herrschaft ausüben.
Armenfürsorge
7 Findet sich bei dir ein armer Stammesbruder in einer deiner Ortschaften in dem Lande, das der Herr, dein Gott, dir verleihen wird, so sollst du nicht hartherzig sein und deine Hand vor deinem armen Stammesbruder nicht verschließen; 8 vielmehr sollst du deine Hand für ihn weit auftun und ihm gerne leihen, was er in der Not, die er leidet, braucht. 9 Nimm dich in acht, daß nicht etwa der nichtsnutzige Gedanke in deinem Herzen aufsteige: es steht nahe bevor das siebte Jahr, das Jahr des Erlasses, so daß du eine abweisende Miene machst gegen deinen armen Bruder und ihm nichts gibst; denn wenn er dann deinetwegen zum Herrn schreit, so lastet auf dir eine Sünde. 10 Reichlich geben sollst du ihm, und wenn du gibst, dann soll dein Herz nicht verdrießlich sein. Denn um einer solchen Tat willen wird der Herr, dein Gott, dich segnen bei allem Tun und bei allem, was deine Hand ergreift. 11 Denn niemals wird es an Armen in deinem Land fehlen. Ich gebiete dir also: Tu deine Hand weit auf für deinen dürftigen und armen Bruder in deinem Lande!
Bestimmungen über hebräische Schuldsklaven
12 Verkauft sich dir ein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, so soll er dir sechs Jahre lang als Sklave dienen, im siebten Jahre aber sollst du ihn freilassen aus deinem Dienst! 13 Entläßt du ihn aus deinem Dienst, so schicke ihn nicht leer fort! 14 Statte ihn gut aus mit Gaben aus deinem Kleinvieh, von deiner Tenne und deiner Kelter; womit dich der Herr, dein Gott, gesegnet hat, davon sollst du ihm geben! 15 Denke daran, daß auch du Sklave warst im Ägypterland, und daß der Herr, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir heute solches. 16 Sagt er aber zu dir: Ich will von dir nicht fortgehen, denn er hat dich und deine Familie lieb, weil er es gut bei dir hat, 17 so nimm einen Pfriemen und bohre ihn durch sein Ohr in die Tür, dann sei er dein Sklave für immer; auch mit deiner Magd sollst du ebenso verfahren. 18 Es sei dir aber nicht lästig, ihn frei aus deinem Dienst zu entlassen. Denn er hat sechs Jahre hindurch die entsprechende Summe des Lohnes eines Tagelöhners für dich abgeleistet. Dafür hat dich der Herr, dein Gott, in all deinen Unternehmungen gesegnet.
Erstlingswurf der Tiere
19 Jeglichen Erstling, der bei deinem Großvieh und Kleinvieh geworfen wird, sollst du, wenn er männlich ist, dem Herrn, deinem Gott, weihen! Mit den Erstlingen deiner Rinder darfst du nicht arbeiten und die Erstlinge deines Kleinviehs nicht scheren. 20 Vor dem Herrn, deinem Gott, sollst du ihn mit deiner Familie Jahr um Jahr verzehren an dem Ort, den der Herr auserwählen wird. 21 Hat er einen Makel, sei es, daß er blind oder lahm oder sonst mit einem bösen Fehler behaftet ist, so opfere ihn dem Herrn, deinem Gott, nicht! 22 An deinem Wohnort sollst du ihn verzehren, der Unreine zusammen mit dem Reinen, gleichwie man Gazelle und Hirsch ißt. 23 Doch sein Blut darfst du nicht genießen; schütte es auf die Erde wie Wasser!
Fußnote
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