Kategorie:Vulgata:AT:Jos20

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Das Buch Josua

Kapitel 20

Zufluchtsstädte: Wer versehentlich einen Menschen
tötet, fliehe dorthin!

1 Der Herr sprach zu Josua: 2 »Sage zu den Israeliten: Bestimmt euch die Zufluchtsstädte, von denen ich zu euch durch Moses gesprochen habe! 3 Es flüchte sich dorthin der Totschläger, der versehentlich, ohne Vorbedacht, einen Menschen getötet hat. Diese Städte sollen euch als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen. 4 Er fliehe also zu einer dieser Städte, trete an den Eingang des Stadttores und trage sein Anliegen den Ältesten der betreffenden Stadt vor. Sie sollen ihn bei sich in der Stadt aufnehmen und ihm Unterkunft gewähren, damit er bei ihnen bleiben kann. 5 Setzt ihm der Bluträcher nach, dann dürfen sie den Totschläger seiner Gewalt nicht ausliefern; hat er doch seinen Nächsten unbedacht getötet, ohne daß er von früher her ihm feindlich gesinnt war. 6 Er bleibe in dieser Stadt, bis er vor dem Gemeinderichter gestanden hat, bis zum Tode des Hohenpriesters, der in jener Zeit im Amt ist. Dann darf der Totschläger wieder in seine Stadt und sein Haus, in die Stadt, aus der er geflohen war, zurück.« 7 Da sonderten sie Kedesch aus in Galiläa im Gebirge Naphtali, Sichem im Gebirge Ephraim und Kirjat-Arba [Hebron] im Gebirge Juda. 8 Jenseits des Jordans, östlich Jerichos, bestimmte man Bezer in der Steppe, in der Ebene, vom Stamme Ruben, Ramot in Gilead vom Stamme Gad und Golan in Basan vom Stamme Manasse. 9 Dies waren die Städte, die für alle Israeliten und für alle Fremdlinge unter ihnen bestimmt waren. Dorthin konnte jeder flüchten, der einen Menschen versehentlich erschlagen hatte, damit er nicht durch die Hand des Bluträchers stürbe, bevor er vor der Gemeinde stand.


Fußnote

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