Kategorie:Vulgata:AT:5Mos16

Aus Vulgata
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Fünftes Buch Moses

Kapitel 16

Pascha

1 Achte auf den Monat Abib und feiere Pascha zu Ehren des Herrn, deines Gottes! Denn im Monat Abib hat dich der Herr, dein Gott, zur Nachtzeit aus Ägypten weggeführt. 2 Schlachte Pascha für den Herrn, deinen Gott, Kleinvieh und Großvieh, an der Stätte, die der Herr sich zur Wohnstatt seines Namens erwählt. 3 Gesäuertes darfst du dazu nicht essen. Sieben Tage lang sollst du dazu ungesäuerte Brote, Bedrängnisbrot, essen - denn in Hast zogst du aus Ägypten -, damit du an deinen Wegzug aus Ägypten denkst, solange du lebst. 4 In deinem ganzen Wohngebiet sei sieben Tage lang kein Sauerteig zu sehen; von dem Fleisch des Lammes aber, das du am Abend des ersten Tages schlachtest, darf bis zum andern Morgen nichts übrigbleiben. 5 Du darfst das Pascha nicht schlachten in einer deiner Ortschaften, die der Herr, dein Gott dir gibt. 6 Vielmehr an der Stätte, die der Herr, dein Gott, sich zur Wohnstatt seines Namens erwählt, sollst du das Pascha schlachten, und zwar am Abend bei Sonnenuntergang zur Zeit deines Wegzugs aus Ägypten. 7 Du sollst es kochen und verspeisen an der Stätte, die der Herr, dein Gott, erwählen wird. Am andern Morgen darfst du dich aufmachen und heim zu deinen Zelten gehen. 8 Sechs Tage lang sollst du ungesäuerte Brote essen. Am siebten Tage ist Feiertag zu Ehren des Herrn, deines Gottes; da sollst du keinerlei Arbeit verrichten.

Pfingsten

9 Sieben Wochen sollst du dir abzählen! Vom Zeitpunkt, da die Sichel das Getreide zu mähen beginnt, sollst du die Zählung der sieben Wochen beginnen. 10 Dann halte dem Herrn, deinem Gott, das Wochenfest mit den freiwilligen Gaben aus deiner Hand, die du gibst entsprechend dem Segen des Herrn, deines Gottes! 11 Du sollst vor dem Herrn, deinem Gott, fröhlich sein mit deinen Söhnen, Töchtern, Knechten, Mägden und den Leviten, die sich in deinen Ortschaften aufhalten, den Fremdlingen, den Waisen, den Witwen, die unter dir wohnen, und zwar an der Stätte, die der Herr, dein Gott, sich zur Wohnstatt seines Namens erwählt. 12 Denke daran, daß du ein Sklave in Ägypten gewesen bist, und beachte diese Satzungen und handle danach!

Laubhüttenfest

13 Das Laubhüttenfest sollst du sieben Tage lang feiern, wenn du den Ertrag von deiner Tenne und deiner Kelter einerntest. 14 Fröhlich sollst du an deinem Fest sein mit deinen Söhnen, Töchtern, Knechten, Mägden, den Leviten, Fremdlingen, Waisen und Witwen, die sich in deinen Ortschaften aufhalten. 15 Sieben Tage lang sollst du zu Ehren des Herrn, deines Gottes, feiern an dem Ort, den der Herr sich erwählt; denn der Herr, dein Gott, wird dich segnen in all deinem Feldertrag und bei jeglichem Unternehmen deiner Hände; sei also voller Freude!

Wallfahrtsfeste

16 Dreimal im Jahre sollen alle deine Männer vor dem Herrn, deinem Gott, erscheinen an der Stätte, die er erwählt: am Fest der ungesäuerten Brote, an Pfingsten und an Laubhütten; niemand aber soll mit leeren Händen vor dem Herrn erscheinen. 17 Jeder soll mit dem kommen, was er zu schenken vermag nach Maßgabe des Segens, den der Herr, dein Gott, dir verliehen hat.

Richterliche Beamte

18 Richter und Amtsleute bestelle dir in all deinen Ortschaften, die der Herr, dein Gott, dir für deine Stämme gibt; sie sollen über das Volk gerecht richten. 19 Das Recht darfst du nicht beugen, die Person nicht ansehen und kein Bestechungsgeschenk annehmen; denn das Geschenk macht die Augen der Weisen blind und verdreht die Sache derer, die im Recht sind. 20 Ausschließlich der Gerechtigkeit sollst du nachjagen, auf daß du lebest und das Land besitzest, das der Herr, dein Gott, dir gibt.

Kultisches

21 Du sollst dir keinen Kultpfahl irgendeines Holzes pflanzen neben dem Altar des Herrn, deines Gottes, den du dir erbaust. 22 Errichte dir auch keine Steinsäule; denn solche haßt der Herr, dein Gott!


Fußnote

Weitere Kapitel: 01 | 02 | 03 | 04 | 05 | 06 | 07 | 08 | 09 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 32 | 33 | 34 |

Diese Kategorie enthält zurzeit keine Seiten oder Medien.